Ob eine Beglaubigung erforderlich ist, gibt die Stelle vor, die die Übersetzung verlangt.
Durch die Beglaubigung erhält das Dokument notarielle Urkundskraft. Der ermächtigte Übersetzer erstellt durch Anbringung des Beglaubigungsvermerks und seines Stempels eine notarielle Urkunde, die in den meisten Ländern so anerkannt wird.
Achtung! Nur ermächtigte Urkundenübersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen fertigen. Ein beeidigter Gerichtsdolmetscher ist dazu nicht ermächtigt. Eine offizielle Übersicht über alle in Deutschland ermächtigten Übersetzer finden Sie hier: http://www.justiz-dolmetscher.de/
Wichtig ist, dass die Ermächtigung bereits erfolgt ist und es sich nicht nur um einen beeidigten Dolmetscher handelt.
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