In manchen Ländern ist eine Apostille oder Überbeglaubigung für die Vorlage von in Deutschland gefertigten beglaubigten Übersetzungen bei Behörden erforderlich.
Teilweise ist auch bereits eine Apostille oder Überbeglaubigung auf der deutschen Urkunde erforderlich.
Ob die Überbeglaubigung eines Führungszeugnisses oder die Erteilung einer Apostille erforderlich ist, sollte man am Besten die Stelle oder das Unternehmen fragen, bei der bzw. dem man die Unterlagen einreicht. Das ist der einfachste Weg.
Ansonsten erteilen im Allgemeinen die Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll, dazu Auskunft.
Bei der Überbeglaubigung handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht.
Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigungen: Die Legalisation und die Apostille.
Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird die Apostille erteilt. Alle anderen Urkunden werden mit dem Legalisationsvermerk versehen.