Es gelten unterschiedliche Regeln für die Beantragung eines Führungszeugnisses für Menschen, die in Deutschland wohnen und Menschen, die im Ausland wohnen.
Antragsteller aus Deutschland können das Zeugnis auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz online beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=B183A1159796504742E3
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Liegen diese technischen Voraussetzungen nicht vor, ist die Beantragung durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beim Standesamt des jeweiligen Wohnsitzes möglich.
Personen mit Wohnsitz im Ausland können den Antrag persönlich oder per Post oder unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen oder ihn auch über das Online-Portal beantragen, wie oben beschrieben. Für die schriftliche Antragstellung stehen Formulare in deutscher, englischer und französischer Sprache zur Verfügung, die hier abrufbar sind: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Ausland/Antrag/FAQ_node.html
Weitere Informationen rund um das Thema Polizeiliches Führungszeugnis finden Sie auf dem Portal des Bundesamts für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
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